Wie kann ich Mitglied bei Ha-Ge-We der Interessensvereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Österreichs werden?
Indem Sie schriftlich Ihren Beitritt zur Vereinigung Ha-Ge-We erklären.

Juristische Personen (Firmen, Vereine, Organisationen) können das Beitrittsformular unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.

Formular für private Personen
Eine Beitrittserklärung finden Sie zum Download ebenfalls auf dieser Rubrik.

Zur Betreuung werden Sie von uns jener Organisationseinheit zugewie-sen, die aufgrund Ihres Wohnsitzes Betriebssitzes etc. zugehörig sind, eine Auswahl einer Organisationseinheit durch das künftige Mitglied ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Der erstmalige Beitritt gilt für die Dauer von drei Kalenderjahren.
  • Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft muß bis spätestens 30. September eines Jahres erfolgen, sie ist sodann mit 31. Dezember des Jahres rechtswirksam. Später einlangende Kündigungen sind erst ab dem 31.Dezember des nächstfolgenden Jahres wirksam. Bis zu dem jeweiligen Ende der Mitgliedschaft sind die Beiträge zu bezahlen.
  • Wir bitten höflich um Verständnis, daß wir offene Beiträge nach 2- maliger Mahnung unserem Inkassobüro zur Eintreibung überge-ben. Der Verein ist auf den Eingang der Beiträge unserer Mitglie-der angewiesen.
  • In besonderen Härtefällen kann nach Rücksprache mit unserem Generalsekretariat eine abweichende Lösung für Beitragsstundung gefunden werden.
  • Unsere sonstigen Leistungen, welche einen Spesenersatz erfor-dern, werden Ihnen jeweils vor Beauftragung bekanntgegeben . Diese Spesenersätze sind sofort nach deren Bekanntgabe an Sie zur Zahlung fällig. Eine Stundung ist in diesem Falle nicht möglich. Wir bitten um gfl. Beachtung!
  • Für die Werbung von 2 Mitgliedern brauchen Sie für das auf den Beitritt der geworbenen Mitglieder folgende Kalenderjahr keinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
  • Es gibt fallweise Werbeaktionen für unsere Mitglieder, die auch die Beitragsfreiheit für drei oder 4 Jahre zur Folge haben.

Wer kann Mitglied bei der Vereinigung Ha-Ge-We werden?

Alle physischen und juristischen Personen, die in Österreich Haus-, Grund oder Wohnungseigentum - oder einen Anteil von diesem –besitzen. Weiters Vormünder oder Kuratoren dieses Personenkreises.

Dazu ist die Abgabe der schriftlichen Beitrittserklärung (siehe unseren Download!) erforderlich.

Bitte beachten Sie, daß die Leitung der Vereinigung die Bearbeitung eines Beitrittsantrages ohne Angabe von näheren Gründen ablehnen kann. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Insbesondere sind Personen, die aus der Vereinigung Ha-Ge-We bereits einmal ausgeschlossen worden sind, nicht mehr aufnahmefähig.

Für Fördermitglieder bestehen eigene Beitritts- bzw. Aufnahmemodali-täten, die wir Ihnen auf Anfrage gerne schriftlich mitteilen.

Im übrigen dürfen wir nochmals auf die bisherigen Informationen (s. oben) verweisen.

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